Krankenfahrten ( sitzend )

Krankenfahrten

Wir möchten Ihnen helfen, gesund zu werden – deshalb sollte Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus bequem und problemlos sein.


 

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.


Sollten Sie Hilfe benötigen bei der Genehmigung oder Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei Uns. WIR helfen Ihnen dabei :)


Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab!

 

 


Was Sie über Krankenfahrten wissen sollten


Berechnung des gesetzlichen Eigenanteils:

Eigenanteil sind 10% des Fahrpreises mindestens jedoch 5,00 € aber höchstens 10,00 € pro Fahrt. Dieser ist bei Fahrantritt Bar beim Fahrer zu bezahlen. Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn hierfür eine schriftliche Befreiung der Krankenkasse beim Fahrer vorgezeigt werden kann. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, (in der Regel 2% des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1%) befreit Sie Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung des Eigenanteils. Genaueres können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Bei ambulanten Behandlungen:
Sie sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H, oder BI, ansonsten nur in Sonderfällen ohne diesen Nachweis. Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung sind hierfür notwendig.

Bei Operationen (ambulant):
Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung sind hierfür notwendig

Dialysefahrten
:
Sie bekommen eine Bestätigung Ihres Dialysezentrums nach Ablauf eines Monats. Diese ist dem Fahrer zu übergeben.

Bei Strahlen-/Chemotherapie:
Es ist auch hierfür eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse sowie ein Krankentransportschein erforderlich. Sollte keine Befreiung von der Zuzahlung des Eigenanteils vorliegen, ist für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil wie oben genannt (siehe Berechnung des Eigenanteils) zu entrichten.

( Bei wenigen Krankenkasse ist auch eine Zuzahlung je Fahrt zu leisten, bitte vorab bei der Krankenkasse nachfragen )

Bei stationären Behandlungen
:
(Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag)
Hierfür ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich jedoch eine ärztliche Verordnung. Eine Ausnahme sind Fahrten zur Kur (Reha), wo vorab eine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich ist.  

 



 


 


 

 

Kontakt:


 

Jörg Rothe

Goethestr. 1.2

69502 Hemsbach

taxihemsbach@t-online.de


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